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Journalistenrecht - Ein Leitfaden für Medienschaffende: Social Web, Online, Hörfunk, Fernsehen und Print
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Journalistenrecht - Ein Leitfaden für Medienschaffende: Social Web, Online, Hörfunk, Fernsehen und Print
von: Frank Fechner, Axel Wössner
Mohr Siebeck Lehrbuch, 2015
ISBN: 9783161538278
250 Seiten, Download: 5084 KB
 
Format:  PDF
geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop

Typ: B (paralleler Zugriff)

 

 
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Inhaltsverzeichnis

  Cover 1  
  Vorwort 6  
  Inhalt 8  
  Erste Phase: Themenfindung 14  
     1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden? Grundsätzlich kann jedes Thema im öffentlichen Informationsinteresse behandelt werden, zu beachten ist aber das Verbot falscher Berichterstattung 14  
     2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher? Vorsicht vor Ideenklau: „Eigene“ Themen und Ideen können von anderen Journalisten aufgegriffen werden! 16  
     3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen? Journalisten müssen die politische und weltanschauliche Haltung ihrer Redaktion berücksichtigen, sie können allerdings nicht gezwungen werden, etwas unter ihrem Namen zu veröffentlichen, was nicht ihrer Überzeugung entspricht 18  
     4. Kann die Veröffentlichung verboten werden? Bei der Themenauswahl sollte man sich nicht durch Drohungen staatlicher Stellen oder von privaten Interessenträgern einschüchtern lassen 20  
     5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“? Sperrfristen und Exklusivverträge sind bei der Themenwahl unbeachtlich 21  
     6. Wann ist ein Thema „reif“? Falsche Behauptungen über andere können für Journalisten unangenehme Folgen haben, weshalb jedes Thema eine sorgfältige Recherche voraussetzt 26  
  Zweite Phase: Recherche 28  
     7. Darf ein Journalist überall recherchieren? Recherchiert werden darf in der Öffentlichkeit 28  
     8. Darf verdeckt recherchiert werden? Verdeckte Recherchen können im öffentlichen Informationsinteresse gerechtfertigt sein, doch gilt das nicht immer 31  
     9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden? Informationen, die Dritte illegal erlangt haben, dürfen grundsätzlich im öffentlichen Informationsinteresse veröffentlich werden 33  
     10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden? Bei Bildaufnahmen müssen insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte geachtet werden 34  
        Personen 34  
        Gegenstände / Sachen 35  
        Kunstwerke 35  
        Veranstaltungen 38  
        Technische und wissenschaftliche Darstellungen 38  
        Häuser / Grundstücke 39  
        Wohnungen 39  
        Autos 39  
        Kfz-Kennzeichen und Praxisschilder 39  
        Militärische Gelände und Anlagen 40  
        Bahnhöfe und Verkehrsanlagen 40  
        Luftaufnahmen mit Drohnen 40  
        Gerichtsverhandlungen 41  
        Persönliche Daten 42  
        Werbung 43  
        Screenshot 43  
     11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden? Aufnahmen mit versteckter Kamera können durch das öffentliche Informationsinteresse gedeckt sein 43  
        1. Das heimliche Fotografieren und Drehen in öffentlich zugänglichen Räumen 44  
        2. Das heimliche Fotografieren und Drehen in nicht öffentlich zugänglichen Räumen 44  
        3. Wie und wo Drehen und Fotografieren kriminell wird 45  
     12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen? Bei der Recherche kann der Journalist selbst zum Straftäter werden oder andere zu Straftaten anstiften 49  
     13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden? Damit sich Informanten frei an die Presse wenden können, steht dem Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu und er ist gegen Durchsuchungen geschützt 53  
        1. Informantenschutz 53  
        2. Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten 54  
        3. Beschlagnahme und Durchsuchungsverbot bei Journalisten und Medien 55  
     14. Ist das Internet verwertbar? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, weshalb insbesondere Urheberrechte an Bildern, Videos und Texten beachtet werden müssen 57  
        1. Das Abkupfern von Texten aus dem Internet 57  
        2. Die Verwendung von Bildern und Filmsequenzen aus dem Internet 59  
        3. Internetseiten, die man besser nicht zeigt 62  
        4. Wann ist eine identische Übernahme aus dem Internet erlaubt? 62  
     15. Müssen Behörden von sich aus informieren? Besteht auch keine Informationspflicht von Behörden, so müssen sie doch alle Journalisten gleichermaßen mit Informationen versorgen, wenn sie sich an die Medien wenden 66  
     16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen? Voraussetzungen und Grenzen des journalistischen Auskunftsanspruchs 67  
        1. Was der Auskunftsanspruch voraussetzt 68  
        2. Wann die Behörde ausnahmsweise nicht auskunftspflichtig ist 71  
        3. Was tun, wenn die Behörde keine Auskünfte gibt? 75  
        4. Gilt der Auskunftsanspruch auch gegenüber der Justiz? 75  
     17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist? Behördliche Register können die Recherche erleichtern 75  
        1. Wie man in staatliche Akten schauen kann 76  
        2. Wann die Behörde Informationen verweigern darf 78  
        3. Wann sich die Redaktion an den Datenschutzbeauftragten halten soll 79  
        4. Wie man an Umweltdaten kommt 79  
        5. Wie man an Produktdaten kommt 80  
        6. Welche Einsichtsrechte hat der Journalist noch? 81  
           Melderegister 81  
           Güterrechtsregister 81  
           Schuldnerverzeichnis 81  
           Handelsregister 82  
           Genossenschaftsregister 82  
           Partnerschaftsregister 83  
           Unternehmensregister 83  
           Vereinsregister 83  
           Grundbuch 84  
           Patent- und Markenamtsregister 84  
           Stasi-Unterlagen 84  
           Elektronischer Bundesanzeiger 85  
     18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen? Verlässliche Quellen und solche, die man überprüfen muss 85  
        1. Quellen, auf die man sich verlassen kann 85  
        2. Quellen, die man überprüfen muss 87  
        3. Freie Mitarbeiter, auf die man sich verlassen kann 89  
  Dritte Phase: Themenumsetzung 91  
     19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten? Ein Journalist muss nicht abwarten, bis die Wahrheit bewiesen ist, er muss aber die journalistische Sorgfaltspflicht beachten: Hier eine Check-Liste 91  
        Zu 1. Wurde dem Betroffenen vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt? 92  
        Zu 2. Sind alle Informationen auf Zuverlässigkeit überprüft? 94  
        Zu 3. Ist die Berichterstattung vollständig? 95  
        Zu 4. Sind Gerüchte und anonyme Quellen abgesichert? 96  
        Zu 5. Sind alle entlastenden Gesichtspunkte erwähnt? 97  
     20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten? Grundsätzlich darf jeder Mensch selbst bestimmen, ob und wie über ihn berichtet wird. Nur ausnahmsweise geht das öffentliche Informationsinteresse vor 98  
        1. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebensund seine Grenzen 99  
        2. Wie falsche Informationen Persönlichkeitsrechte verletzen können 104  
        3. Briefe an die Redaktion 105  
     21. Darf über Prominente alles berichtet werden? „Promis“ haben ebenfalls ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, weshalb über sie nur mit Einwilligung oder aus Anlass eines Ereignisses von zeitgeschichtlicher Bedeutung berichtet werden darf 106  
     22. Ab wann darf ein Verdächtigter mit einer Straftat in Verbindung gebracht werden? Stolpersteine bei der Gerichtsberichterstattung und wie man sie umgeht 112  
        1. Unter welchen Voraussetzungen darf über einen Verdächtigen namentlich und bildlich berichtet werden? 113  
        2. Wie darf über einen Beschuldigten und über Prozessbeteiligte im Strafverfahren berichtet werden? 117  
        3. Wie und über welchen Zeitraum der Journalist über einen Verurteilten einer Straftat berichten darf 120  
        4. Wenn der Angeklagte freigesprochen wird 122  
     23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen? Will der Journalist Materialien Dritter nutzen, muss er Rechte Dritter genauso beachten wie wenn er selbst recherchiert hätte 124  
        1. Bilder und Videos 124  
        2. Bilder und Videosequenzen mit individuell erkennbaren Personen 125  
        3. Bilder und Videos von Sportveranstaltungen 128  
        4. Fotos, Videos und Audios von kulturellen Veranstaltungen 128  
        5. Texte aller Art 128  
        6. Amtliche Schriftstücke und Bekennerschreiben 128  
     24. Muss der Journalist Interviews vorlegen? Grundsätzlich muss man sich Interviews vor der Veröffentlichung nicht autorisieren lassen, es kann aber etwas anderes vereinbart sein 131  
     25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen? Von redaktionellen Verbesserungen abgesehen, dürfen Interviews nicht verändert werden 132  
        1. Wie Interviews bearbeitet werden dürfen 133  
        2. Wenn Zitate bearbeitet werden 134  
     26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein? Die Medien haben eine „Wachhundfunktion“ bezüglich politischer und gesellschaftlicher Missstände 135  
        1. Unzulässig: Wenn der Journalist bewusst falsch informiert 135  
        2. Unzulässig: Wenn der Journalist eine andere Person schlecht macht 139  
        3. Unzulässig: Wenn der Journalist Indiskretionen über andere verbreitet 142  
        4. Unzulässig: Wenn der Journalist in einer Satire entwürdigend über einen anderen berichtet 143  
  Vierte Phase: Redaktionelle Abnahme 145  
     27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten? Der Medienunternehmer kann die politische Tendenz der veröffentlichten Inhalte festlegen 145  
  Fünfte Phase: Veröffentlichung 148  
     28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden? Grundsätzlich dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, die hier dargestellt werden 148  
        Zu 1. Personenbilder 149  
        Zu 2. Einwilligung des Abgebildeten 150  
        Zu 3. Bilder und Videos aus dem Bereich der Zeitgeschichte 153  
        Zu 4. Personen, die Beiwerk sind 155  
        Zu 5. Personen als Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung 155  
        Zu 6. Berechtigtes Interesse des Abgebildeten 157  
     29. Dürfen Promibilder verbreitet werden? Die Rechtsprechung bezüglich der Veröffentlichung von Bildern und Berichten über Prominente ist strenger geworden. Auch sie können sich auf das Persönlichkeitsrecht berufen, doch ist das öffentliche Informationsinteresse an ihnen hoch 158  
     30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden? Von öffentlichem Gelände aus aufgenommene Gebäudeaufnahmen sind meist unproblematisch, doch können auch durch solche Fotos Persönlichkeitsrechte betroffen sein 166  
     31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden? Inhalte aus anderen Medien dürfen übernommen werden, doch ist die konkrete Ausgestaltung meist urheberrechtlich geschützt. Die wenigen journalistisch relevanten Ausnahmen finden Sie hier 168  
        Zu 1. Amtliche Werke wie Gesetze und Urteile 170  
        Zu 2. Öffentliche Reden 171  
        Zu 3. Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare 171  
        Zu 4. Aktuelle Berichterstattung über Tagesereignisse 171  
        Zu 5. Zitat 174  
     32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung? Bei der journalistischen Berichterstattung sind Hinweise auf Firmen und Marken unvermeidlich. Eine unzulässige Schleichwerbung liegt vor, wenn der Journalist nicht objektiv, sondern in reklameartiger Weise informiert 181  
  Sechste Phase: Reaktionen auf die Berichterstattung 186  
     33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt? Die Antwort auf diese Frage gibt einen Überblick über das rechtliche Instrumentarium, das von Medienberichten Verletzten zur Verfügung steht 186  
        Zu 1. Gegendarstellung 187  
        Zu 2. Unterlassung 187  
        Zu 3. Berichtigung 190  
        Zu 4. Geldzahlungsansprüche wie Schadensersatz und Geldentschädigung 192  
     34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden? Ein Gegendarstellungsverlangen versetzt manche Redaktion in Panik. Dass dies nicht erforderlich ist, zeigt die Antwort auf diese Frage 194  
     35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar? Einige besonders wichtige Strafnormen, die der Journalist bei Veröffentlichungen zu berücksichtigen hat, werden hier kurz erläutert 198  
     36. Wer haftet in der Redaktion? Die Antwort auf diese Frage verdeutlicht, wer innerhalb der Redaktion verantwortlich ist, wenn durch eine Veröffentlichung eine Straftat begangen wurde oder ein Schadensersatzanspruch entstanden ist 200  
        1. Strafbarkeit 200  
        2. Schadensersatz 201  
        3. Standesrechtliche Haftung 203  
  Siebte Phase: Wiederaufgreifen des Themas 204  
     37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden? Archivmaterial steht für spätere Berichterstattungen zur Verfügung, indessen kann es allein durch die abgelaufene Zeit zu neuen Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen 204  
     38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden? Je länger eine Straftat zurückliegt, umso weniger darf über sie berichtet werden. Die Resozialisierung des Täters darf durch den Beitrag nicht gefährdet werden 207  
  Achte Phase: Verwertung des Beitrags 211  
     39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt? Die Antwort auf diese Frage zeigt, wie der Journalist seine Beiträge verwerten kann 211  
  Neunte Phase: Professionelle Beratung 215  
     40. Wann ist der Rat des Juristen hilfreich? In der Antwort auf diese Frage wird darauf eingegangen, ab wann professionelle juristische Hilfe empfehlenswert ist 215  
  Anmerkungen 217  
     1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden? 217  
     2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher? 217  
     3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen? 217  
     4. Kann die Veröffentlichung verboten werden? 217  
     5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“? 217  
     6. Wann ist ein Thema „reif“? 217  
     7. Darf ein Journalist überall recherchieren? 217  
     8. Darf verdeckt recherchiert werden? 218  
     9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden? 218  
     10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden? 218  
     11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden? 220  
     12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen? 220  
     13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden? 221  
     14. Ist das Internet verwertbar? 221  
     15. Müssen Behörden von sich aus informieren? 222  
     16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen? 223  
     17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist? 224  
     18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen? 225  
     19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten? 225  
     20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten? 226  
     21. Darf über Prominente alles berichtet werden? 226  
     22. Wann dürfen Verdächtige mit Straftaten in Verbindung gebracht werden? 227  
     23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen? 228  
     24. Muss der Journalist Interviews vorlegen? 229  
     25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen? 229  
     26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein? 229  
     27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten? 230  
     28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden? 231  
     29. Dürfen Promibilder verbreitet werden? 231  
     30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden? 232  
     31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden? 232  
     32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung? 234  
     33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt? 234  
     34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden? 235  
     35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar? 236  
     36. Wer haftet in der Redaktion? 236  
     37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden? 236  
     38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden? 237  
     39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt? 237  
  Glossar 238  
  Wichtige Rechtsvorschriften 250  
     Grundgesetz 250  
        Art. 5 GG [Kommunikationsfreiheiten, insbes. Medienfreiheit 250  
     Kunsturhebergesetz 250  
        § 22 KUG [Recht am eigenen Bild] 250  
        § 23 KUG [Ausnahmen zu § 22] 250  
        § 24 KUG [Recht am eigenen Bild 251  
        § 33 KUG [Strafvorschrift] 251  
     Urheberrechtsgesetz 251  
        § 5 Amtliche Werke 251  
        § 48 Öffentliche Reden 251  
        § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare 252  
        § 50 Berichterstattung über Tagesereignisse 252  
        § 51 Zitate 252  
        § 57 Unwesentliches Beiwerk 252  
        § 59 Werke an öffentlichen Plätzen [Panoramafreiheit] 253  
     Strafgesetzbuch 253  
        § 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 253  
        § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen 253  
        § 205 Strafantrag 254  
        § 238 StGB – Nachstellung [„Stalking“] 254  
     Strafprozessordnung 255  
        § 53 [Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen] 255  
     Rundfunkstaatsvertrag 256  
        § 9a RStV Informationsrechte 256  
        55 RStV 256  
     Die Symbole der kostenfreien Creative-Commons-Lizenzen 257  
  Übersicht über die Fälle und Mustertexte 258  
     Fälle 258  
     Mustertexte 259  
  Stichwortverzeichnis 260  


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